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Rechtliche Problematik des Rollertunings PDF Drucken E-Mail

Das Tuning von Roller, vor allem im Bereich 50ccm, findet in Deutschland einen sehr großen und immer mehr wachsenden Anhang. Es wird geschätzt das 2/3 aller fünfziger in Deutschland entdrosselt unterwegs sind. Für alle die nochmals mögliche, rechtliche Konsequenzen schwarz auf weiß sehen wollen, dem sei der folgende Beitrag ans Herz gelegt.

Ein getunter Roller weicht vor allem in Sachen Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Motorleistung, Lautstärke und Schadstoffausstoß von den Angaben in der allgemeinen Betriebserlaubnis ab. Wer einen frisierten Roller im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, muss folgende Maßnahmen ergreifen.

  • Der Führerschein muss den neuen Verhältnissen in vollem Umfang entsprechen
  • Eine Ummeldung/Abnahme beim TÜV muss erfolgen, damit verbunden ist zu meist ein größeres Nummernschild 

Wer diese Punkte nicht beachtet verliert seine Betriebserlaubnis für den Roller und/oder begeht eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Desweiteren besteht dann kein Versicherungsschutz mehr. D.h. der Halter des getunten Gefährts muss alle Kosten bei einem Unfall selbst tragen. Stellt euch nur mal vor Ihr verursacht einen Unfall mit extrem hohen Schäden (z.B. Unfall mit Tanklaster, eine Person wird arbeitsunfähig), gut diese Beispiele sind sehr unwahrscheinlich, aber möglich. Alle Kosten würden im schlimmsten Fall auf den Rollerfahrer abgewälzt werden.

Mögliche (teilweise strafrechtliche) Konsequenzen beim illegalen Tuning:

  • Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV, nach erfolgtem Rückbbau der Tuningmaßnahme

  • Stilllegung des Fahrzeugs

  • 3 Punkte in Flensburg für Erlöschen der Betriebserlaubnis

  • 6 Punkte in Flensburg für Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Geldbuße, Geldstrafe oder Sozialstunden, zusätzlich ggf. Gebühren und Auslagen für Ämter, Sachverständige und Gericht

  • Fahrverbot

  • Fahrerlaubnisentzug

  • Sperre von 6 Monaten oder länger zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zusätzlich zum Fahrerlaubnisentzug

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (in sehr seltenen Ausnahmefällen)

  • Einzug des Fahrzeugs (sehr selten, bei Mehrfachtätern)

Nebenfolgen aus Erlöschen der Betriebserlaubnis und/oder Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Probezeit:

  • Nachschulung

  • Verlängerung der Probezeit (zusätzlich zur Nachschulung)

  • Anordnung eines Aufbauseminars (als letzte Warnung, danach wieder Entzug der Fahrerlaubnis)

Also überlegts Euch gut, ob Ihr wirklich ein getuntes Fahrzeug im Bereich der StVO bewegen wollt.

 

 
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