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Verschrotten des Rollers zulässig PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 7. September 2008

Urteil zum Thema illegales Tuning

Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 15.05.2008 entschieden, dass die Vernichtung eines rechtswidrig getunten Rollers rechtmäßig war (Aktenzeichen 1 K 825/07.MZ). Somit drohen Tunern nicht nur Bußgelder und Punkte!

 

Wie das Gericht feststellte besteht eine zu große Gefahr, dass der Roller wieder im Straßenverkehr eingesetzt wird.
Nach Abschluss des Bußgeldverfahrens ordnete das Land Rheinland-Pfalz die Vernichtung des Rollers an. Der Besitzer hatte einen unzulässigen Auspuffkrümmer im Einsatz und den Luftfilter technisch verändert. Somit erzielte das Gefährt eine höhere Geschwindigkeit als die zulässigen 45 km/h. Der Einspruch gegen die Vernichtung des Motorrollers wurde somit abgewiesen. Im Prozess argumentierte der Besitzer, er wolle den Scooter nur bei Privatrennen einsetzen. Dieses Argument konnte das Gericht aber auch nicht umstimmen.
 
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