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 EU Führerschein Muster

Hier eine kleine Übersicht über die aktuellen Führerscheinklassen im Zweiradbereich.

Führerscheinklasse 

Infos

 Mofa

nur einsitzig (gedrosselte Roller dürfen nur einsitzig gefahren werden)
Motor bis max. 50 ccm Hubraum
max. Höchstgeschwindigkeit 25 km/h - 50er Roller müssen entsprechend gedrosselt werden.

Mindestalter: 15 Jahre 

 M

zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
Motor bis max. 50 ccm Hubraum
max. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

Mindestalter: 16 Jahre 

 A1

Leichtkrafträder
Motor bis max. 125 ccm; bzw. nicht mehr als 11 kW Leistung.
max. Höchstgeschwindigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 80 km/h
ab 18 ohne Drosselung fahrbar

Mindestalter: 16 Jahre 

 A

Krafträder
bis 25 kW Leistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
Nach 2 Jahren Führerscheinbesitz wird diese Beschränkung aufgehoben.

Mindestalter: 18 Jahre 

 A unbeschränkt

Krafträder
über 25 kW Leistung und einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW 

Mindestalter: 25 Jahre für den Direkteinstieg oder 2 Jahre im Besitz des Führerscheins A 

 S

neu eingeführte Klasse speziell für drei- bzw. vierrädrige Fahrzeuge (z.B. Quads)
max. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

Mindestalter: 16 Jahre 

 

 
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