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 Hier eine kleine Übersicht über die aktuellen Führerscheinklassen im Zweiradbereich. Führerscheinklasse | Infos
| Mofa | nur einsitzig (gedrosselte Roller dürfen nur einsitzig gefahren werden) Motor bis max. 50 ccm Hubraum max. Höchstgeschwindigkeit 25 km/h - 50er Roller müssen entsprechend gedrosselt werden. Mindestalter: 15 Jahre | M | zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor Motor bis max. 50 ccm Hubraum max. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h Mindestalter: 16 Jahre | A1 | Leichtkrafträder Motor bis max. 125 ccm; bzw. nicht mehr als 11 kW Leistung. max. Höchstgeschwindigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 80 km/h ab 18 ohne Drosselung fahrbar Mindestalter: 16 Jahre | A | Krafträder bis 25 kW Leistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW Nach 2 Jahren Führerscheinbesitz wird diese Beschränkung aufgehoben. Mindestalter: 18 Jahre | A unbeschränkt | Krafträder über 25 kW Leistung und einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW Mindestalter: 25 Jahre für den Direkteinstieg oder 2 Jahre im Besitz des Führerscheins A | S | neu eingeführte Klasse speziell für drei- bzw. vierrädrige Fahrzeuge (z.B. Quads) max. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) Mindestalter: 16 Jahre |
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