| Flott unterwegs mit altem Führerschein |
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Wenn Sie Ihren Autofüherschein vor April 1980 erworben haben und dieser nicht zwischenzeitlich entzogen wurde, sind Sie berechtigt Leichtkrafträder und Roller zu fahren. Der Motor darf bis zu 11 kW stark sein und einen maximalen Hubraum von 125ccm besitzen. Welchen Führerschein sie auch besizten, egal ob den grauen, den rosa farbenen oder den neuen EU-Führerschein - Sie können einfach losfahren. Nur das Ausstellungsdatum muss vor dem April 1980 liegen. Doch bevor Sie sich auf das Zweirad schwingen, sind einige Fahrstunden dringend ratsam - insofern Sie keine Fahrpraxis besitzen. Tipp zum Geldsparen: Quelle: |
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