| Sozius verloren |
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| Falls ein Motorradfahrer pflichtwidrig handelt, in dem er sein Motorrad mit Wissen um das nicht ausreichende Festhalten des Sozius extrem beschleunigt ("plötzlich und ruckartig"), trägt der Beifahrer bei einem Unfall, bei dem er zu Boden fällt und sich verletzt, eine Mitschuld. Den Motorradfahrer treffe insofern eine Mitschuld, da er den Sozius vor dem Beschleunigen hätte warnen müssen. Der Sozius hätte sich aber genügend festhalten müssen.(KG Berlin, Az.: 12 U 13195) |
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